Gebührenordnung
Diese Gebührenordnung entspricht Punkt III/4 der Vereinssatzung vom 28.06.83.
(1) Aufnahmegebühr
Bei Neuaufnahme eines erwachsenen Mitgliedes wird eine einmalige Gebühr von 40,00 Euro erhoben.
Die Aufnahmegebühr ist nicht abwohnbar.
(2) Mitgliedsbeitrag
Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 40,00 Euro und ist nicht abwohnbar. Er wird durch Bankeinzug erhoben.
(3) Übernachtungsgebühren
Für die Übernachtung im Bergheim werden pro Nacht die nachstehenden Gebühren festgesetzt:
(Maßgebend ist der Jahrgang und nicht das vollendete Lebensjahr)
Erwachsene Mitglieder ab 18 Jahren (Geburtsjahr), deren Ehepartner
sowie deren in der Ausbildung befindlichen Kinder von 18 bis einschl. 24 Jahren 8,00 Euro
Jugendliche von Mitglieder von 15 bis einschl. 17 Jahren (Geburtsjahr) 6,00 Euro
Kinder von Mitglieder ohne Gästetaxe von 4 bis einschl. 14 Jahren (Geburtsjahr) 5,00 Euro
Bei Mitgliedern werden ab dem dritten Kind keine Gebühren erhoben.
Diese Regelung gilt nur für Gästetaxe freie Kinder (0 bis einschl. 14 Jahre).
Kinder / Jugendliche von Mitglieder gelten ab dem 25. Lebensjahr als Nichtmitglieder.
Nichtmitglieder ab 18 Jahren (Geburtsjahr) 18,00 Euro
Jugendliche von Nichtmitglieder von 15 bis einschl. 17 Jahren (Geburtsjahr) 12,00 Euro
Kinder von Nichtmitglieder von 4 bis einschl. 14 Jahren (Geburtsjahr) 9,00 Euro
Für Gruppen beträgt die Pauschale für alle 22 Betten (2 Nächte) 550,00 Euro
für jede weitere zusätzliche Nacht 250,00 Euro
Gruppen können das Bergheim nur belegen, wenn ein Mitglied der Bergheimgemeinschaft die Gruppe begleitet. Bei einer Anfrage erfolgt die Zu/Absage 3 Monate vor dem gewünschten Termin.
Jede Übernachtungsbuchung kann 4 Wochen vor dem gemeldeten Termin kostenlos rückgängig gemacht werden. Bei Nichtbeachtung der Frist werden 50% des Übernachtungspreises für Erwachsene als Storno Gebühren berechnet. Dies gilt auch für die Gruppenpauschale.
Werden weniger Betten als reserviert gemeldet, so muss die reduzierte Belegung spätestens 3Tage vor Anreise an Belegung@bergheim-brand.de gemeldet werden, andernfalls werden 50% des Erwachsenenpreises plus Gästetaxe erhoben.
(4) Gästetaxe
Zu den obengenannten Übernachtungsgebühren (3) wird pro Nacht für Mitglieder und Nichtmitglieder die von der Gemeinde Brand jeweils gültige Gästetaxe für Erwachsene und Jugendliche berechnet (z. Zt. ab 15 Jahre 3,20 Euro). Maßgebend ist der Jahrgang und nicht das vollendete Lebensjahr.
Wird im Meldeblatt für die Kinder das Geburtsdatum nicht eingetragen, wird zusätzlich die Gästetaxe pro Nacht erhoben, da uns hierfür die Gemeinde Brand die Gästetaxe berechnet
Der Übernachtungspreis setzt sich immer aus der Übernachtungsgebühr und der aktuellen Gästetaxe zusammen. Die Gästetaxe wird von der Bergheimgemeinschaft an die Gemeinde Brand abgeführt.
Die Gebühren und Gästetaxe werden entweder durch ein geeignetes Einzugsverfahren einbehalten, im Voraus erhoben oder in Rechnung gestellt.
Die Gebührenordnung tritt ab 01.11.2022 in Kraft.
BERGHEIMGEMEINSCHAFT BODENSEEWERK e.V., ÜBERLINGEN
Der Vorstand